Ich möchte mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.10. kündigen.
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Nun plane ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis zum 15.10.16 fristgerecht zu kündigen. Ich habe nun meinen Arbeitsvertrag auf jegliche Regelungen zur Kündigungsfrist untersucht, doch es gibt keine Regelung / Klauseln. ... Wenn ich also meinen Vertrag spätestens am 14.09.16 schriftlich kündige zum 15.10.16, ist dies fristgerecht.