Scheidung - Verfahrenskosten sparen bei Immobilie
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FRAGEN: 1.Wie können bei einer einvernehmlichen Scheidung Kosten verringert/ vermieden werden für: - Scheidungsfolgevereinbarung – Ehe bislang ohne Vertrag (Anwalt für rechtssicheren Vertrag bzw. Notar für Beurkundung) - Gerichtskosten - Honorar für Anwalt – gewählt vom Partner der im Grundbuch steht (Verfahrens-, Termin- und Einigungsgebühr) 2.Wonach richtet sich im Verfahren der Wert der Immobilie - reicht es, wenn sich die Ehepartner über eine Wertsteigerung einig geworden sind? VIELEN DANK FÜR IHRE GESCHÄTZTE AUSKUNFT!