Hallo, Ich benötige dringend einen fachlichen Rat.Zum Sachverhalt:Ich habe eine Inhaberin einer o.g Firma auf Herausgabe Verklagt,Des durch mich an sie gezahltes Geldes (3900 Euro)aufgrund dessen unberechtigter Mahnungen (Jahr 2016) an meine Mutter .die dame hatte behauptet und behauptet immer noch ,das sie einen Anspruch auf insgesamt ca 7000 Euro hat ,aufgrund eines Vertrages mit meiner Mutter.alter Vertrag (2008 -2012) ,einmalig Zahlung (kein Vertragsabschluss)indem meine Mutter an die erneut im 2014 ca 7000 Euro bezahl hat Weil meine Mutter wollte das ich diese Schule besuche,ohne mein Einverständnis ohne Abschluss eines Vertrages und ausdrücklich nur für ein Jahr und das hat sie sofort komplett beglichen.Laut der Dame ,konnte meine Mutter das Geld nicht zurück erhalten,obwohl ich die Schule nicht besucht habe .das ist ok ,nun im nächsten Jahr also 2015 hat sie zu mir gesagt das ich und meine Mutter noch für das nächste Jahr 2016 zahlen müssen,weil wir hätten eine Kündigung,(welche sogar im April 2015 )nicht mehr möglich war ,einreichen müssen ,was wir nicht taten.Daraufhin habe ich ihr eine Lastschriftermachtigung erteilt,2 Monatsbeiträge habe Bar bezahlt. ... (von ca 850 ging 650 an die Dame)Da mir der geschilderte Sachverhalt nun ca halbes Jahr später merkwürdig erschien,habe ich den Vertrag zur Überprüfung verlangt.Als die Dame den mir verweigert hat ,habe ich die Zahlungen (monatlich 650 Euro an sie eingestellt)und 2 Monatsbeiträge per Lastschriftruckgabe zurück geholt.Daraufhin hat sie ein sehr aggressives Mahnverfahren an meine Mutter gerichtet Betrieben,an meine Adresse geschickt (sie hatte keine Anschrift meiner Mutter gehabt),als meine Mutter die Mahnungen gefunden hat ist sie zur der Schule gefahren und hat dort erfahren das laut der Inhaberin,der Vertrag aus dem 2008-2012 ,seine Gültigkeit wieder durch die einmalige Zahlung (ca 7000 Euro fur das Jahr 2014) wieder erlangt hat und auf Grund dessen meine Mutter ist verpflichtet an diese noch bis zum Ende des Schuljahres 2016 ,Geld zu zahlen,darauf wird sie als Kulanz gründen nun eine Kündigung berucksichtigen.Meine Mutter hat ihr geglaubt,da sie mit einem Gerichtsverfahren gedroht hat ,sofort an sie 650 gezahlt hat und den Rest Hat versprochen ihr ca 3000 Euro zeitnah zu bezahlen.spater hat auch meine Mutter an der Rechtsmässigkeit der Ausführung gezweifelt und seitdem haben wir keine Zahlungen mehr an diese Dame getätigt.Die Mahnungen sind wiederhin gekommen,bis ich ihr es deutlich gesagt habe ,erst Vertag zur Überprüfung dann kann sich melden.es kam kein Vertrag. ... Die Richterin (sehr junge Frau)ist zu der Konklusion gekommen,zusammen mit der Anwältin,das mein Anspruch auf Herausgabe verjährt ist ,weil ich hätte im spätestens 2018 klagen müssen, Was ist nicht tat , Und was mein verschuldeten sei (keine Berücksichtigung des Zeitpunkts ab der Zumutbaren Kenntnisnahme) Wären die Zahlungen berechtigt,dann hatte ich erst gar keinen Anspruch auf die Herausgabe ,weil die Dame hätte das Geld zu recht bekommen,oder ???