Nachdem man uns 2 Stunden lang hat warten lassen, kam dann die Ärztin und meinte schnippisch, sie dürfe uns über den Gesundheitszustand keine Auskunft erteilen, weil wir nicht befugt wären und keine Betreuungverfügung für ihn hätten.
Auf meine Frage diesbezüglich konnte er mir keine Auskunft geben, sodass ich den Vordruck des Urlaubsantrages mit "...beantrage Urlaub vom 17.12.08 bis "restliche Urlaubstage aufgebraucht sind"" ausfüllte.
Mein Anwalt hat anschließend einen aussergerichtlichen Vergleich ausgehandelt, bei dem mir mehrfach schriftlich versichert wurde ich erhalte nach Erfüllung der genannten Auflagen die Gegenstände zurück.
Sehr geehrte Anwälte, Mein Vermieter hat mir untersagt, meine Waschmaschine nach 18 Uhr und in der Zeit zwischen 13:00 -15:00 Uhr und nach 18:00 zu nutzen.