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Internet-Chat mit Kindern/Minderjährigen

| 31. August 2009 00:15 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Natascha Unruh

Sehr geehrter Anwalt,

Meinem Bekannten (25 Jahre alt) ist folgendes beim Internet-Chat (bei knuddels.de) passiert.
Er hat sich ein Chat Konto mit falscher Geschlechts/Altersangabe eingerichtet (hat sich als 13, weiblich ausgegeben) um aus Jux mit anderen minderjährigen Mädchen/Kindern (so im Alter zwischen 12-13) im Privat-Chat bzw. Blind-Date (d.h. in einem Chatfenster, welches nur die 2 beteiligten Personen sehen) zu reden.
Das Ganze hat er ca. 1 Jahr unregelmäßig gemacht (so. ca. 1200 Online Minuten insgesamt).
Das Ganze war nur als "Joke" gedacht als Unterhaltung um zu sehen worüber die Kids heute so reden, usw.
Es wurden NIE Fotos o.ä. ausgetauscht, noch versucht sich mit jemand zu verabreden (auch nicht online via Messenger/Webcam) oder Telefonnummern/Adressen etc. rauszubekommen.
Die Ansprache ging meistens von Ihm aus indem er wahllos jemanden aus der Altersgruppe angesprochen hat ob er chatten will.

Ich wusste davon, da er mir das mal gezeigt hatte und es halt sehr lustig fand was da so durchs Web getextet wurde.

Heute sagte er mir, das sich wohl jemand beschwert hatte oder einen Admin gerufen hatte wegen Belästigung und sein Account sofort permanent geschlossen wurde indem er von dem Betreiber die Meldung erhielt: "Zugang wurde permanent gesperrt mit dem Hinweis dass ungeeignete Themen an Minderjährige gesendet wurden. Daten sowie der Gesprächsinhalt würden gespeichert und an eventuell ermittelnde Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. "


Es liegt leider kein konkretes Log als Beispiel vor, aber außer harmlose Themen wie Musik, Sport, Hobbies, Aussehen, Klamotten, Schule wurde allenfalls folgendes dem Gegenüber gechattet/gefragt:

- Hast Du schon mal ein Freund gehabt? Wie viel Freunde hattest Du schon?
- Hast Du schon mal geknutscht/geküsst/Zungenküsse/Petting gemacht?
- Hast Du schon Busen? Wie viel hast du? Trägst Du schon BHs?
Wenn geantwortet wurde, hatte er eben irgendwas als Antwort geschickt.

Also im Wesentlichen so Fragerei nach ersten sexuellen Erfahrungen im Stile von Jugendzeitschriften wie z.B. Bravo.
Wenn keine Antwort kam wurde auch nicht weiter bedrängt oder nachgefragt.

Liegt hier eine "Straftat" vor (§176/§184)? Oder mindestens der Versuch einer Straftat ?
Kann hier vom "Opfer" oder vom Betreiber Anzeige erstattet werden und muss in diesem Zusammenhang sein Email-Anbieter bzw. sein Internet-Provider wegen den Ermittlungen die Daten herausgegeben ?

Zeichnen die Chatbetreiber eigentlich die Kommunikation in "Privat-Chats" über einen längeren Zeitraum auf, bzw. dürfen die das überhaupt? Dto. Speicherung der Internet-Verbindungsdaten (IP Adressen)?

Vielen Dank für eine Antwort und wir hoffen das der Einsatz angemessen ist.


Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer ersten Einschätzung beantworte:

//Liegt hier eine "Straftat" vor (§176/§184)? Oder mindestens der Versuch einer Straftat ?//

Wie definiert sich sexueller Missbrauch ?

Der Begriff der sexuellen Handlung definiert sich nicht etwa allein durch den Gesetzestext der einschlägigen Paragraphen, sondern unterliegt vielmehr einer Ausformung durch Rechtsprechung und juristische Lehre. Demgemäß wird man von folgendem Verständnis des Begriffs ausgehen dürfen:

Sexuell ist eine Handlung, die regelmäßig durch aktives Tun das Geschlechtliche im Menschen zum unmittelbaren Gegenstand hat, und zwar unter Einsatz von mindestens des eigenen oder eines fremden Körpers. Dabei muss die Handlung objektiv eine Beziehung zur Geschlechtlichkeit haben. Dies heißt, das äussere Erscheinungsbild sowie der Gesamtvorgang muss für einen verständigen Partner die Sexualbezogenheit erkennen lassen und darf nicht völlig unerheblich sein.
http://www.missbrauch-opferratgeber.de/pageID_6955147.html

Dies

"Es wurden NIE Fotos o.ä. ausgetauscht, noch versucht sich mit jemand zu verabreden (auch nicht online via Messenger/Webcam) oder Telefonnummern/Adressen etc. rauszubekommen."

und dies

"Wenn keine Antwort kam wurde auch nicht weiter bedrängt oder nachgefragt."

als wahr unterstellt, sprich: Es können auch keine Log-Protokollierungen des Gegenteils vorliegen, dürfte kein Straftatbestand verwirklicht worden sein.

//Kann hier vom "Opfer" oder vom Betreiber Anzeige erstattet werden und muss in diesem Zusammenhang sein Email-Anbieter bzw. sein Internet-Provider wegen den Ermittlungen die Daten herausgegeben ?//

Ja; es kann auch Anzeige erstattet werden, wenn tatsächlich keine Straftat begangen worden ist, und wenn die Anzeige glaubwürdig klingt, kann es durchaus sein, dass im Zuge staatsanwaltlicher Ermittlungen Daten vom Provider erfragt werden.

//Zeichnen die Chatbetreiber eigentlich die Kommunikation in "Privat-Chats" über einen längeren Zeitraum auf, bzw. dürfen die das überhaupt? Dto. Speicherung der Internet-Verbindungsdaten (IP Adressen)?//

Da ich nicht weiss, um welchen Chat es geht kann ich dies nicht wissen. Ich weiss aber, dass Chatbetreiber darauf hinweisen dies (aufzeichnen) zu tun, und es auch tatsächlich tun.

//Dto. Speicherung der Internet-Verbindungsdaten (IP Adressen)?//

Die IP speichern die allermeisten - schon um sich zu schützen. Wenn Durch X (User eines Chats) bei Y (Betreiber eines Chats) Z (irgendjemand) z.B. beleidigt wird, dann wird Y gegenüber Z die Daten von X herausrücken wollen, um frei von zivil- oder strafrechtlichen Folgen zu sein.

Gleichwohl - Speicherung hin oder her - sollte sich der Sachverhalt so verhalten haben, wie Sie es darstellen, so wird dies für 'Ihren Bekannten' keine großen Folgen haben. Trotzdem möchte ich erwähnen, dass die Gesellschaft mit Grund solches Verhalten missbilligt.

Auch wenn Sie nicht danach gefragt haben:

Sie sollten Ihrem Bekannten raten, dieses Verhalten einzustellen und ggfs. geeignete Beratungsstellen, die teilweise auch anonym agieren, aufzusuchen, z.B.
http://www.kein-taeter-werden.de/
http://www.itp-arcados.net/beratung/

Ich hoffe, dass meine Auskünfte Ihnen geholfen haben und eine erste Orientierung in der Sache ermöglichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass dies auf der Grundlage der von Ihnen gegeben Informationen beruht. Abweichungen, die Ihnen geringfügig erscheinen mögen, können schon zu erheblich unterschiedlichen Bewertungen in der Angelegenheit führen.

Sehr gerne können Sie mich in dieser Angelegenheit auch beauftragen.

Abschließend darf ich Sie auf die Möglichkeit der (kostenlosen) Nachfrage hinweisen, die ich sehr gerne auch per Email oder Fax empfange und sobald als möglich beantworte.

Ich wünschen Ihnen persönlich, aber auch Ihrem Bekannten alles Gute und verbleibe

Rückfrage vom Fragesteller 31. August 2009 | 01:39

Bei dem Chat Anbieter handelt es sich um knuddels.de

Uns würde noch interessieren, wie lange Verbindungsdaten und Inhalte gespeichert werden dürfen, und ob das tatsächlich passiert.
Werden zum Bsp. für ein halbes Jahr sämtliche Inhalte (Chat-Logs, etc) bzw. Verbindungsdaten aller User zu jedem Zeitpunkt gespeichert ?






Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. August 2009 | 01:50

//Uns würde noch interessieren, wie lange Verbindungsdaten und Inhalte gespeichert werden dürfen, und ob das tatsächlich passiert.
Werden zum Bsp. für ein halbes Jahr sämtliche Inhalte (Chat-Logs, etc) bzw. Verbindungsdaten aller User zu jedem Zeitpunkt gespeichert ?//

aus den AGB:
//13.2

Hat ein Nutzer zwei Monate keine Knuddels-Dienste in Anspruch genommen, so kann Knuddels.de die Registrierung des Nutzers aufheben und die von ihm verwendeten Inhalte bzw. an ihn adressierten Inhalte löschen. Knuddels.de ist nicht verpflichtet, den Nutzer vor Löschung der Registrierung und der Inhalte zu warnen.//

Vermutlich werden die Daten gelöscht sein - garantiert ist das nicht!

Bewertung des Fragestellers 31. August 2009 | 01:19

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