bedinte Rückübertragungvormerkung
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Unsere eindringliche Bitte und Frage an Sie: Gibt es einen besonderen Fall, der uns nach den nur teilweise genannten Begebenheiten (es fehlt der Platz hier und darüber hinaus ist es auch sehr persönlich) eine Zwangslöschung einer solchen Rücküberlassungsvormerkung einräumt, bei solch grober Behandlung oder müssen wir bis an sein Lebensende warten, wenn sich unsere junge Familie nicht schon vorher daran "zerfressen" hat, damit wir hier endlich weg können?! Eine Vermietung des Hauses und dann ein Fortziehen kommt aus anderen, persönlichen Gründen nicht in Frage.