WEG-Recht - Rauchwarnmelder
vom 16.5.2014
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich unserer letzten Eigentümerversammlung stand als TOP der Einbau von Rauchwarnmeldern zur Abstimmung. Unser Verwalter hat kundgetan, dass in unserer vor ca. 5 Jahren errichteten Eigentumwohnanlage, bestehend ausschließlich aus Wohn- und Garageneinheiten, in Baden-Württemberg gelegen, Rauchwarnmelder spätestens zum 31.12.2014 eingebaut sein müssen. Der Verwalter hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass es sich bei den Rauchwarnmeldern um Gemeinschaftseigentum handelt und er deshalb in der Verantwortung ist, wenn sich die Eigentümergemeisnchaft gegen die Montage und die Wartung der Rauchwarnmelder ausspricht.