Immobilienbewertung und Wertgutachten (wem gehörts?)
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Hallo, hier eine kurze Darstellung des Sachverhaltes: - Wir (W) - Ein Doppelhaus bestehend aus (A) und (B) - Eigentümer(E) gehören A und B - E wohnt in A - W wohnt in B zur Miete - W wollen B von E erwerben und benötigen ein Wertgutachten - E beauftragt einen Gutachter (telefonisch) - W bezahlt den Gutachter (Rechnung) - Hauskauf wird durchgeführt - W benötigt später ein Duplikat vom Gutachten - Der Gutachter verweigert die Herausgabe, da W nicht der Auftraggeber ist/war Frage: Wie ist hier die Rechtslage?