Anrechnung von gezahltem Unterhalt bei eigenem ALG II-Anspruch
vom 22.12.2006
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbstständig und mußte Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes stellen. ... Jetzt meine Frage: Im §11 Abs. 2 Pkt. 7 SGB II heißt es: "Vom Einkommen abzusetzen sind: Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag." ... Zusätzlich wird mein durchschnittliches Einkommen künstlich hoch gerechnet indem der gezahlte Unterhalt unberücksichtigt bleibt, obwohl er im Gegenzug die Leistung der ARGE gegenüber meiner EX-Frau auch minimiert hat und mir nun wirklich nicht zur Verfügung stand.