Beendigung des Betreuungsvertrages: der vertrag hat eine mindestvertragslaufzeit von sechs monaten ab betreuungsbeginn. danach gelten folgende fristen zur beendigung: in den ersten vier wochen der betreuung gilt wegen der eingewöhnung im rahmen einer probezeit eine kündigungsfrist von einer woche. in diesem fall haben die eltern das pauschale betreuungsgeld eines monats, schadensersatz für zusätzlich inseratskosten etc. nebst auszahlung des urlaubs für einen monat zu zahlen. danach ist dieser vertrag frühestens von beiden parteien zum ablauf der sechsmonatigen betreuung schriftlich mit einer frist von sechs wochen wochen zum monatsende kündbar. der vertrag ist wegen der dann notwenigen eingewöhnung mehrerer neukinder nicht kündbar, wenn für denselben termin bereits ein anderer betreuungsplatz gekündigt ist. SONDERFRISTEN: bei vorliegen schwerwiegender gründe ist eine fristlose kündigung möglich. in diesem fall ist sofort eine zahlung des betreuungsgeldes bis zum monatsende, die bezahlung noch offen stehender urlaubstage plus vertragsstrafe i.h.v. zwei mtl. betreuungspauschalen zzgl. evtl. schadensersatz von der verursachenden partei an die andere vertragspartei fällig. ..." soweit zum thema kündigung. nun ist es im konkreten fall so, dass die eingewöhnung ca. eine woche ganz gut lief, bis zum gestrigen donnerstag. nachdem mein mann mit unserem 13-monate alten sohn die ersten tage dort war, habe ich ihn die letzten beiden tage dorthin gebracht. die tagesmutter darf insgesamt 5 kinder gleichzeitig betreuen und gewöhnt momentan 2 oder 3 gleichzeitig ein. mittwoch lief noch alles sehr gut, dies wurde mir auch bestätigt. am donnerstag musste ich meinen sohn nach einer stunde wiederabholen, weil er erstmals sich nicht beruhigen ließ und nach meinem weggang eine stunde geweint hat und die tagesmutter mit dieser situation völlig überfordert war. dies habe ich getan. am heutigen freitag wollte ich ihn wieder zur verabredeten zeit hinbringen und noch mal ein gespräch mit der tagesmutter suchen. diese sagte mir, dass sie das betreuungsverhältnis als beendet ansieht, da sie mit meinem sohn am vortag nicht klar kam und alle unter der stunde weinen gelitten haben. seit dem heutigen tag findet also keinerlei betreuung mehr statt. nun ist es finanziell gesehen so, dass ich bereits die rechnung für die eine woche eingewöhnung i.h.v. 425 euro bezahlt hatte (halber monat august). nun beruft sie sich auf den o.g.kündigungspunkt und fordert von mir 900 euro für den wegfall der betreuung im september. als ich ihr sagte, dass ich keine zahlung tätigen würde, da ja keine leistung erbracht wird, hat sie mir den halben betrag i.h.v. 450 euro angeboten. sollte ich den nicht zahlen, würde sie rechtliche schritte einleiten. nun ist es auch so, dass sie genau weiß, dass ich ab dem 01.09. wieder arbeiten muss .. ich dies jetzt aber aufgrund der sich geänderten betreuungssituation nun nicht kann... was ist mit meinem verdienstausfall und mit meinen rechten?