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Tagesmutter - was ist mit meinem Verdienstausfall und mit meinen Rechten?

| 28. August 2009 17:44 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


18:51

hallo,

ich habe folgendes problem mit der tagesmutter meines sohnes:

ich habe am 6.7.09 mit ihr einen betreuungsvertrag bezüglich meines einjährigen sohnes geschlossen. dieser wurde jetzt seitens der tagesmutter noch innerhalb der eingewöhnungsphase gekündigt. es wurde im vertrag folgendes festgelegt:

betreuungsbeginn am 15.8.09.
betreuungsgeld 848,68 euro (für 28h/woche)
bezüglich der kündigungsfristen zitiere ich aus dem vertrag folgendes:
"7. Beendigung des Betreuungsvertrages: der vertrag hat eine mindestvertragslaufzeit von sechs monaten ab betreuungsbeginn. danach gelten folgende fristen zur beendigung: in den ersten vier wochen der betreuung gilt wegen der eingewöhnung im rahmen einer probezeit eine kündigungsfrist von einer woche. in diesem fall haben die eltern das pauschale betreuungsgeld eines monats, schadensersatz für zusätzlich inseratskosten etc. nebst auszahlung des urlaubs für einen monat zu zahlen. danach ist dieser vertrag frühestens von beiden parteien zum ablauf der sechsmonatigen betreuung schriftlich mit einer frist von sechs wochen wochen zum monatsende kündbar. der vertrag ist wegen der dann notwenigen eingewöhnung mehrerer neukinder nicht kündbar, wenn für denselben termin bereits ein anderer betreuungsplatz gekündigt ist.
SONDERFRISTEN: bei vorliegen schwerwiegender gründe ist eine fristlose kündigung möglich. in diesem fall ist sofort eine zahlung des betreuungsgeldes bis zum monatsende, die bezahlung noch offen stehender urlaubstage plus vertragsstrafe i.h.v. zwei mtl. betreuungspauschalen zzgl. evtl. schadensersatz von der verursachenden partei an die andere vertragspartei fällig. ..."

soweit zum thema kündigung. nun ist es im konkreten fall so, dass die eingewöhnung ca. eine woche ganz gut lief, bis zum gestrigen donnerstag. nachdem mein mann mit unserem 13-monate alten sohn die ersten tage dort war, habe ich ihn die letzten beiden tage dorthin gebracht. die tagesmutter darf insgesamt 5 kinder gleichzeitig betreuen und gewöhnt momentan 2 oder 3 gleichzeitig ein. mittwoch lief noch alles sehr gut, dies wurde mir auch bestätigt. am donnerstag musste ich meinen sohn nach einer stunde wiederabholen, weil er erstmals sich nicht beruhigen ließ und nach meinem weggang eine stunde geweint hat und die tagesmutter mit dieser situation völlig überfordert war. dies habe ich getan. am heutigen freitag wollte ich ihn wieder zur verabredeten zeit hinbringen und noch mal ein gespräch mit der tagesmutter suchen. diese sagte mir, dass sie das betreuungsverhältnis als beendet ansieht, da sie mit meinem sohn am vortag nicht klar kam und alle unter der stunde weinen gelitten haben. seit dem heutigen tag findet also keinerlei betreuung mehr statt.

nun ist es finanziell gesehen so, dass ich bereits die rechnung für die eine woche eingewöhnung i.h.v. 425 euro bezahlt hatte (halber monat august). nun beruft sie sich auf den o.g.kündigungspunkt und fordert von mir 900 euro für den wegfall der betreuung im september. als ich ihr sagte, dass ich keine zahlung tätigen würde, da ja keine leistung erbracht wird, hat sie mir den halben betrag i.h.v. 450 euro angeboten. sollte ich den nicht zahlen, würde sie rechtliche schritte einleiten. nun ist es auch so, dass sie genau weiß, dass ich ab dem 01.09. wieder arbeiten muss .. ich dies jetzt aber aufgrund der sich geänderten betreuungssituation nun nicht kann... was ist mit meinem verdienstausfall und mit meinen rechten? nur weil diese person überfordert ist mit der tatsache, dass ein kleinkind in der eingewöhnung auch mal eine stunde schreit. auch mir ist nichts mehr daran gelegen die betreuung fortzusetzen..u.a. auch nachdem ich gesehen habe wie ein 11 monate altes kind die nicht gesicherte treppe runtergestürzt ist bei ihr oder sich ein kleines mädchen dort den arm gebrochen hat. zudem wurde mir auch nicht mitgeteilt, dass sich dort vor einigen tagen - gleichzeitig mit meinem sohn - ein mädchen mit 40 grad fieber in betreuung befand. bitte teilen sie mir mit, ob ich aus ihrer sicht noch irgendwelche forderungen ihrerseits begleichen müsse.

28. August 2009 | 18:20

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Aus meiner Sicht kann die Tagesmutter keine Ansprüche mehr gegen Sie geltend machen.

So gehe ich davon aus, dass es sich in der entsprechenden Klausel um eine vorformulierte Vertragsbedingung handelt, auf die die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung finden.

Entsprechend § 307 Abs. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB dann unwirksam, wenn sie eine Vertragspartei unangemessen benachteiligen.

Dies ist in Ihrem Fall gegeben, da Sie auch dann zur Zahlung des Betreuungsentgelts für einen Monat, für Schadensersatz und sogar zur Auszahlung des Urlaubs verpflichtet sein sollen, wenn der Vertrag – wie auch geschehen- durch die Tagesmutter aufgrund allein in Ihrer Sphäre liegender Umstände gekündigt wird.

Eine andere Rechtsauffassung hätte letztendlich zur Folge, dass die Tagesmutter beliebig viele Verträge schließen könnte, nur um diese nach einem Tag wieder zu kündigen, gleichzeitig aber den Anspruch auf die volle Vergütung für einen Monat, nebst Urlaub und Schadensersatz verlangen könnte.

Gleiches gilt im Übrigen für die Regelung hinsichtlich der fristlosen Kündigung.

Auch diese ist mE. nach vollständig unwirksam.

Dementsprechend sollten Sie alle durch die Tagesmutter geltend gemachten weiteren Forderungen zurück weisen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Vogt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Rückfrage vom Fragesteller 28. August 2009 | 18:46

vielen dank für ihre antwort... das war auch meine gefühlte einschätzung der situation.

"So gehe ich davon aus, dass es sich in der entsprechenden Klausel um eine vorformulierte Vertragsbedingung handelt, auf die die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung finden. "

ist davon grundsätzlich auszugehen ..und wenn ja wie kann ich das nachprüfen ? oder kann sie damit argumentieren, dass das nicht so ist ("vorformulierte vertragsbedingung")

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. August 2009 | 18:51

Gerne darf ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Allgemeine Geschäftsbedingungen definiren sich entsprechend § 305 BGB als für eine Vielzahl von Fällen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.

Ich gehe davon aus, dass Sie die einzelnen Vertragsbedingungen nicht so ausgehandelt haben, sondern diese in dem durch Sie unterzeichneten Vertragstext bereits enthalten waren.

Demnach handelt es sich um AGB.

Mit freundlichen Grüßen


RA Michael Vogt

Bewertung des Fragestellers 28. August 2009 | 20:24

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