Vermietung eines Zimmers an Angehörigen (Alg II-Empfänger)
vom 18.1.2015
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um folgenden Sachverhalt: -Ich bin Eigentümer einer Immobilie, in der zur Zeit mein Großvater mit lebenslangem Wohnrecht lebt. ... -Mein Großvater hat mich nun gebeten, ein Zimmer aus der von ihm bewohnten Immobilie an seinen Sohn (mein Onkel) zu vermieten. ... Meine Frage: Darf ich meinem Onkel ein Zimmer entgeltlich vermieten, obwohl das Zimmer Teil der Wohnung ist, in der mein Großvater ein lebenslanges Wohnrecht hat?