Dies ließen wir im Kaufvertrag festhalten, der Veräußerer weigerte sich erst dagegen, wurde aber dann vom Notar umgestimmt. ... Während der Notar den Vertrag vorlas, diskutierte der Veräußerer erneut und drohte, das nicht zu unterschreiben weil a) er den Schlüssel erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben wollte, obwohl vorher vereinbart und auch schriftlich festgehalten wurde, dass wir ihn für Malerarbeiten schon vorher bekommen können b) er den Passus Schimmelbefall nicht im Vertrag haben wolle Wir wurden schon ein wenig nervös, liesen dann den Passus mit dem Schlüssel streichen und bekamen dann eine mündliche Zusage das wir ihn nach dem KV bekommen können vom Makler.