Erschließungsbeiträge beim Kauf eines Grundstücks
vom 13.11.2008
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Hallo, in dem Kaufvertrag zu meinem Grundstück steht: "Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und sonstige Anliegerkosten (Ausbau- und Anschlussbeiträge sowie Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse) trägt für die heute im Erschließungsgebiet tatsächlich vorhandenen Erschließungsanlagen unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht und der Zustellung des Beitragsbescheides der Verkäufer; auf den Zeitpunkt der ''''endgültigen Fertigstellung'''' im Sinne des Baugesetzbuches kommt es heirbei nicht an. ... Auf dem Grundstück stand ein Abrissobjekt, welches entfernt wurde. Im Laufe des Neubaus stellte sich dann heraus, dass der Schmutzwasserkanal des Hauses erneuert werden mußte und es einen Regenwasserkanal nicht gab, so dass dieser auch gebaut wurde.