Darf der vermieter den Arbeitgeber ansfragen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Hallo Und zwar bruche ich dringen eine Antwort, es ist so- wir haben uns eine Whg angesehen und bekommen, den Mietvertrag sind wir durch gegangen und der Vermieter hat gemeind er möchte ihn noch mit der Maschine tippen und wir könnten ihn dann am Sonntag unterschreiben - das war Dienstag! Dann haben wir gleich einen von 3 Schlüssel bekommen damit wir schon anfangen können zu renovieren (Altes haus). Jetzt 3 Wochen später fäng er an zu zweifeln ( Mietvertrag wurde noch nicht fertig gemacht) wir wären zu Jung ( 24 u. 25 J.) und wur könnten das wo möglich nicht zahlen (Miete 550€ Warm) (Weil ein paar Briefe und ein Paket auf fremden Namen and die Whg gekommen ist, wir haben damit nicht zu tun aber das denkt er) er möchte einen Arbeitsvertrag und die Kontoauszüge der letzen 3 Monate um zu sehen damit wir immer Pünktlich die Miete bezahlt haben.