Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
1)
Die Aussage des Vermieters muss nur dann akzeptiert werden, wenn die Wachteln nicht als Kleintiere einzustufen sein sollten. Das Amtsgericht Hanau hat sich in der von Ihnen zitierten Entscheidung mit Chinchillas beschäftigt, um Wachteln als zu duldende Kleintiere im Mietverhältnis ging es gemäß einer Recherche in „Juris" bisher nicht. In Bezug auf die „üblichen Grenzen" wird es auch um die Frage gehen, wie groß Ihre Wohnung ist, vor allem ist jedoch eine mögliche Lärmbelästigung relevant. Wenn die Wachteln als Kleintiere anzusehen sein sollten, benötigen Sie keine Genehmigung, insbesondere dann, wenn von diesen keine objektiven Störungen hinsichtlich der Nachbarn ausgehen – dies kann im Streitfall erst nach einem Ortstermin bzw. Sachverständigengutachten beurteilt werden. In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, wie laut die Tiere in Dezibel sind. Eine Haltung auf Terrasse wäre nicht anders zu beurteilen als innerhalb der Wohnung, da auch diese zur Mietsache gehört.
2)
Wenn Sie die Wachteln ohne Genehmigung halten und von diesen doch Belästigungen ausgehen sollten, droht Ihnen in der Tat eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne von § 543 Abs. 1 S. 2 BGB
, wobei der Vermieter Sie ggf. noch wegen § 543 Abs. 3 BGB
abzumahnen hätte. Dies gilt auch, wenn sich Nachbarn beim Vermieter beschweren, wobei die Nachbarn auch Unterlassungsansprüche (§§ 1004
, 862 BGB
) geltend machen könnten. Der Stall als solcher dürfte genehmigungsfrei sein, wobei eine abschließende Beurteilung davon abhängt, wie die örtlichen Verhältnisse sind.
3)
Die Kosten eines Rechtsstreits auf Genehmigung der Tierhaltung hängen davon ab, welchen Streitwert das zuständige Gericht ansetzt. Bei € 1000,00 wären für den eigenen Anwalt € 323,68, den gegnerischen Rechtsanwalt ab Prozess € 261,80 sowie € 159,00 an Gerichtskosten zu erwarten; hinzu kämen ggf. Kosten für Sachverständige, Zeugen u.ä.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
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Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!
Wenn ich es richtig verstehe ist also die Frage, ob Wachtel nun Kleintiere sind nicht 100%ig klar.
( unsere Wohnung ist übrigens 80qm groß)
Wenn ich also den Standpunkt habe sie sind Kleintiere und der Vermieter dass es keine sind... und es keine Probleme mit den Nachbarn gibt... wer muss dann seinen Standpunkt im Streitfall juristisch klären lassen bzw. Was ist in so einem Fall zu erwarten?
Da gehts mir ja dann nicht um die Genehmigung sondern ob diese überhaupt notwendig ist... Und in so einem Streitfall wer müsste die kosten tragen? Der " Verlierer" der Streitfrage, oder?
Viele Grüße.
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
1)
Selbst wenn man die Wachteln als Kleintiere ansieht, ist die Frage entscheidend, ob diese die angesprochenen Dritten stören können. Wenn es keine Probleme mit den Nachbarn geben sollte, dürfte Sie die "besseren Karten" haben, da dann der Vermieter Störungen beweisen müsste.
2)
Wenn Sie im Wege einer Feststellungsklage klären lassen möchten, ob die Genehmigung überhaupt erforderlich ist, hat der Verlierer die Kosten zu übernehmen. Allerdings sollten Sie dem Vermieter die Klage androhen, damit dieser nicht ein sog. sofortiges Anerkenntnis abgibt und SIe mit den Kosten belastet werden (§ 93 ZPO
).
Ich würde Ihnen übrigens raten, auszuloten, ob die Wachtelhaltung nicht "auf Probe", also unter Widerrufsvorbehalt genehmigt werden kann und eine Widerrufsfrist von z.B. sechs Monaten vereinbart wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt