Praktikum - ungenutzte Urlaubstage auszahlen lassen?
vom 26.11.2011
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir betreiben ein kleines Unternehmen und haben nun zum ersten Mal eine Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Praktikanten, weswegen wir gern folgende Frage beantwortet hätten. Wenn ein Praktikant seinen Urlaubsanspruch (in unserem Fall 11 Tage) während des Praktikums nicht nimmt, kann er sich diesen nach Ausscheiden aus dem Betrieb ausgehend von der Praktikumsvergütung (in unserem Fall 400 EUR) ja ausbezahlen lassen. So weit so gut!