Aufhebungsvertrag rechtsgültig bei eingescannter Unterschrift ?
vom 11.12.2014
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Also habe ich heute um 10.00 Uhr auf drängen der GL den Vertrag (nur die Seite mit der Unterschrift) unterschrieben, eingescannt und per E-Mail an meinen Arbeitgeber versendet. Um 18.00 Uhr erhalte ich nun erstmals den Vertrag des Händlers, mit wesentlich "schlechteren" Konditionen.