Steuernachzahlung für Vorjahre für Zugewinn bei Scheidung maßgeblich?
Meine Frage bezieht sich auf den Zugewinn/Vermögensausgleich: Ich musste in Mitte 2012 für das Steuerjahr 2010 ca. 6000,-- Euro Steuern nachzahlen, weil das Jahr 2010 sehr gut war und ich im Vergleich zu den Vorjahren meinen Gewinn steigern konnte. Die Steuer wurde relativ spät durch einen Steuerberater gemacht und eingereicht.