Ansiedlungsgenehmigung - Bindungswirkung - Sanierung und Modernisierung Bestand
vom 8.9.2020
für 160 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Nachdem 1925 eine Ansiedlungs- und Baugenehmigung für das Grundstück erteilt war, wurde das Wohngebäude mit Baugenehmigung ohne Landwirtschaft als 2-Familien-Wohnhaus mit 2 zusätzlichen Wohnräumen (Kammern) im Dachgeschoß gebaut. Im Laufe der folgenden Jahre wurden mehrere Baugenehmigungen erteilt, sodass ein 4-Familien-Wohnhaus entstand.