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Dachboden als Büro ausgebaut - nicht anerkannt von FA

10. Mai 2012 14:50 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Hallo,

ich habe in meinem Miethaus, mit Genehmigung des Vermieters, den Dachboden zum Büro ausgebaut.
(Komplett gedämmt, Fußboden, Dachfenster etc.)
Nach einer Betriebsprüfung wurde mir das Büro rückwirkend zu 2005 gestrichen da:

a)
Da Dachbalken in einer Höhe von 1,90 im Raum sind.
Darüber ist es weiter offen bis ca. 2,50m
Lt. Begründung: Wohn/Büroräume gelten erst als Wohnraum wenn die lichte Raumhöhe >= 2,10m beträgt.

b)
keine Baugenehmigung/Bauantrag vorliegt und der Dachboden somit nicht zur Wohnfläche gerechnet werden kann.

Ich sehe dies jedoch anders.

a)
- Es ist kein Publikumsverkehr in meinem Büro
- Der Raum ist bis zum Giebel offen
- Die Nutzung als Büro ist in keiner Weise beschränkt

b)
Standort ist übrigens NRW.
- Ich habe die schriftliche Genehmigung des Vermieters, also kann ich nicht wissen und bin nicht zuständig ob und was für Bauanträge gestellt werden müssen
- Meiner Meinung nach, muss eh nur ein Bauantrag gestellt werden, wenn die Dachform geändert wird, oder die Statik problematisch wäre.
- Der Dachboden (Büro) ist über das Treppenhaus frei zugänglich, also es müssen keine Wohnräume gequert werden


Für eine positive Beantwortung wäre ich dankbar.

Wenn der Fall für mich positiv ausgeht, erhöhe ich nachträglich den Zahlbetrag auf 400€.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wörner

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Dachboden kein Wohnraum ist, kann somit das im Dachboden befindliche Arbeitszimmer nicht als solches angesetzt werden.
Hier müssten die Unterlagen eingesehen werden, ob die Voraussetzungen für Wohnraum vorliegen.

Ob der Dachboden(ausbau) genehmigt ist und ob dies überhaupt erforderlich ist, spielt keine Rolle.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 11. Mai 2012 | 08:00

Sehr geehrter Herr Hermes,

leider hat mir die Antwort nicht weiter geholfen.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, daß ein Dachboden als Wohnraum/Büro ansetzbar ist?

Welche Unterlagen benötigen Sie, um diese Frage zu klären? Fotos des Büros habe ich. Gerne Maile ich Ihnen auch den Bescheid des FA Coesfeld zu.
Dort wird von einem Beispielhaften Urteil des FG Köln vom 26.01.1995, 13,K 2726/93, EFG 1995, S. 830 gesprochen. Oder das FA will alternativ Bauantrag, Genehmigung von mir eingereicht sehen. Da bin ich aber der Meinung, dass wenn mir mein Vermieter den Ausbau zu Wohnraum resp. Büro genehmigt, habe ich diesen Forderungen genüge getan.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wörner

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Mai 2012 | 13:28

Um als Wohnraum anerkannt zu werden, müssen die neuen Aufenthaltsräume im Dachraum eine ausreichende lichte Höhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. Hierfür kann eine geringere lichte Höhe als 2,40 Meter – mindestens jedoch 2,20 Meter – gestattet werden, wenn für die Wohnnutzung keine Bedenken bestehen. Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 Meter werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der Wohnfläche unter Dachschrägen werden Flächen mit einer lichten Höhe von unter zwei Metern nur zur Hälfte und von unter einem Meter überhaupt nicht angerechnet.
Es kann hier also sein, dass Ihnen die Fläche nicht voll als Wohnfläche angerechnet wird, sondern nur zu einem Teil. Der Raum sollte entsprechend der Wohnflächenverordnung berechnet werden (zb durch einen Ingenieur).
Im Umkehrschluss können auch Kellerräume, die nicht die Eigenschaft als Wohnfläche erfüllen, sondern als Nutzfläche gelten, als Arbeitszimmer in Betracht kommen.

Sie können mir gerne den Bescheid Ihres FA übersenden.

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