Kündigungsrecht bei lebenslangen MV ohne Kündigungsrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Meine Oma (89 J.) möchte in ein Pflegeheim ziehen und hätte auch einen Platz in Aussicht. Sie hat Pflegestufe I und einen Hausnotruf. Gesundheitlich baut sie immer mehr ab und möchte daher betreut werden.