Gewerbeverbot, Neugründung, limited
vom 4.11.2007
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Habe auf Grund einer zurückliegenden Selbständigkeit vor ca. 2 Jahren EV abgegeben; in den vergangenen beiden Jahren war ich mit einer neuen Tätigkeit selbständig, die auch von Beginn an funktionierte, d.h. profitabel arbeitet; auf Grund von Steuerschulden aus der alten Selbständigkeit wurde vor kurzem ein Gewerbeverbot verhängt; es handelt sich um eine Summe von rund 30.000 euro, von welcher in 2007 10.000 gezahlt wurden, sowie ca. 6.000 euro durch die nachreichung einer erklärung entfielen; ein vollständiger ausgleich war jedoch in dem geforderten zeitraum nicht möglich; ein ausgleich wäre jedoch auf sicht der nächsten 12-18 monate möglich, da die aktuelle selbständigkeit nachweisbar profitabel läuft; a) macht eine klage gegen die gewerbeuntersagung sinn, wie hoch sinn die erfolgsaussichten; b) das gewerbeverbot beinhaltet NICHT die vertretung von gesellschaften etc.; kann ich eine LIMITED gruenden und diese in dt.