Mietvertrag: Kündigungsfrist von 12 Monaten
vom 12.3.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil zum Schluss eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. ... 2. angenommen wir zahlen 2 Monatsmieten nicht – die Folge daraus wird, dass wir fristlos gekündigt werden. Welche Folgen für uns kann eine fristlose Kündigung noch haben (außer dass wir die zwei Monatsmieten nachzahlen müssen); kann der Vermieter trotzdem auf eine 1-jährige Kündigungsfrist bestehen und uns quasi mit noch 10 Monatsmieten belasten oder sind wir nach der fristlosen Kündigung nach 2 Monaten nicht mehr an den Mietvertrag gebunden?