Der Notar erklärte, dass es hier Zug um Zug geht und kein fester Zahlungstermin vereinbart wird. ... Der Kaufpreis ist fällig (Kontogutschrift) innerhalb von 14 Tagen nachdem der Käufer, insbesondere durch Einwurf-Einschreiben des Notars (Fälligkeitsmitteilung), davon Kenntnis erlangt, dass a) die zu Gunsten des Käufers bewilligte Eigentumsvormerkung im Grundbuch im Range nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen (erstrangig) eingetragen sind; Rechte, die Käufer ¬selbst bestellt oder deren Eintragung er zustimmt, dürfen im Range vorgehen; b) die Grunddienstbarkeit und beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 des Vertrages zu Lasten des Flst. 159/17 ¬im Grundbuch im Range nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen (erstrangig und im Gleichrang untereinander und zur Vormerkung) eingetragen sind; Rechte, die Käufer ¬selbst bestellt oder deren Eintragung er zustimmt, dürfen im Range vorgehen; c) dem Notar hinsichtlich gesetzlicher Vorkaufsrechte nach ¬BauGB Negativzeugnisse vorliegen, -wonach solche Vorkaufsrechte nicht bestehen oder zum ge¬genwärtigen Kauf nicht ausgeübt werden. ... Meine Frage ist nun, was macht der Notar, wenn die 14 Tage Fälligkeit vorbei sind und ich noch nicht bezahlt habe?