Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage unter Berücksichtigung des gebotenen Mindesteinsatzes wie folgt:
In einem Ehevertrag kann Gütertrennung vereinbart und der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden, § 1414 BGB
.
Sie sollten daher einen Notar aufsuchen, um einen solche Vertrag gemeinsam abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
21. November 2013
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17:08
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Rückfrage vom Fragesteller
21. November 2013 | 20:47
Hallo,
Ich weiss das ich einen Notar suchen muss.
Aber vorcher möchte ich wissen ob es möglich ist.
Ist es möglich so ein Vertrag abzuschliessen wo mein Mann keine Rechte auf das Wohnung hat?
MFG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. November 2013 | 22:13
Ja, es ist möglich