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Zahlungziel bei Grundstückskauf

3. Juli 2012 07:47 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

wir haben ein Grundstück gesucht und sind dabei es zu erwerben. Mit dem bisherigen Eigentümer haben wir den Grundstückspreis vereinbart. Mündlich haben wir auch über das Zahlungsziel des Grundstückspreises gesprochen. Wegen des Bankkredites haben wir den Monat Ende Juli 2012 ausgemacht. Damit war der Eigentümer einverstanden.

Der Notar erklärte, dass es hier Zug um Zug geht und kein fester Zahlungstermin vereinbart wird. Es aber nach den bisherigen Erfahrungen bis Ende Juli dauern würde.

Es wurde ein Notartieller Vertrag aufgesetzt in dem neben des Betrages auch folgender Abschnitt steht
2. Der Kaufpreis ist fällig (Kontogutschrift) innerhalb von 14 Tagen nachdem der Käufer, insbesondere durch Einwurf-Einschreiben des Notars (Fälligkeitsmitteilung), davon Kenntnis erlangt, dass
a) die zu Gunsten des Käufers bewilligte Eigentumsvormerkung im Grundbuch im Range nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen (erstrangig) eingetragen sind; Rechte, die Käufer ¬selbst bestellt oder deren Eintragung er zustimmt, dürfen im Range vorgehen;

b) die Grunddienstbarkeit und beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 9 des Vertrages zu Lasten des Flst. 159/17 ¬im Grundbuch im Range nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen (erstrangig und im Gleichrang untereinander und zur Vormerkung) eingetragen sind; Rechte, die Käufer ¬selbst bestellt oder deren Eintragung er zustimmt, dürfen im Range vorgehen;

c) dem Notar hinsichtlich gesetzlicher Vorkaufsrechte nach ¬BauGB Negativzeugnisse vorliegen, -wonach solche Vorkaufsrechte nicht bestehen oder zum ge¬genwärtigen Kauf nicht ausgeübt werden.

Nun kam jedoch Ende Juni (1 Monat früher) schon die Fälligkeitsmitteilung des Notars. Die Punkte a,b und c wurden erfüllt. Den Eigentümer habe ich darüber Informiert. Er hat mir mündlich zugesichert, dass es OK ist wenn wir den Zahlungstermin Ende Juli einhalten (Dies kann ich mir auch schriftlich geben lassen).

Meine Frage ist nun, was macht der Notar, wenn die 14 Tage Fälligkeit vorbei sind und ich noch nicht bezahlt habe? Ich würde erst weitere 14 Tage später bezahlen, wie die Fälligkeit ist.

Ich möchte ja das Grundstück bezahlen, jedoch erst Ende Juli, so wie es besprochen wurde.

3. Juli 2012 | 08:20

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,


teilen Sie dem Notar mit, welches Zahlungsziel Sie auch nach der Benachrichtigung mit dem Verkäufer ausgemacht haben und dass dieser mit dem Zahlungsziel Ende Juli einverstanden ist. Vom Verkäufer sollten Sie sich dieses Einverständnis auch schriftlich geben lassen.



Der Notar wird Ihre Mitteilung zur Überprüfung an den Verkäufer weiterleiten, selbst aber nichts unternehmen, da nicht er, sondern der Verkäufer Gläubiger der Kaufpreisforderung ist (sofern nicht Besonderheiten im Kaufvertrag geregelt sind).





Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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