Hallo, ich bin seit 2001 in Deutschland und ich war Student hier, nach meine Studium habe ich in Dänemark geheiratet mit Deutsche Frau. wir waren 3 Jahr zusammen und habe ich auch mein Deutsche Einbürgerung beantragt.ich habe auch von Ausländers Amt einbürgerung zu Sicherung bekommen, und habe ich mein Heimat mein einbürgerung entlassen beantragt weil wo ich komme kann Mann nicht Doppel einbürgerung haben. Jetzt ich und mein Frau sind getrennt und wir wollen Scheidung lassen aber wegen einbürgerung alles ist kompliziert geworden weil diese Prozedur lauft noch,und bis jetzt beide seiten haben noch nicht offizial beantragt für Scheidung und wir sind immer noch verheiratet. was kann passieren weil in einige tagen ich wurde von mein Heimat Bescheid kriegen wegen meine einbürgerung entlassen , und wenn es einmal entlassen wurde es geht nicht zurück zu habben, was kann passieren, wenn ich habe auch kein mein eigene einbürgerung mehr und nicht mehr zusammen mit meine Frau , darf ich Deutsche einbürgere sein oder nicht. momentan habe ich auch Visum bis Mai 2008 und hatte ich nicht unbefristet Visum genommen wegen einbürgerung zu Sicherung weil ich habe nur gewartet das wenn ich einbürgerung zu Sicherung habe muss ich nicht hin und hier wegen unbefristet Visum warten.ich habe auch in Deutschland gearbeitet und letzte Jahr war ich auch arbeitslos und hatte ich auch Anspruch auf arbeitslosen Geld eins und momentan mache ich ein Praktikum in ein Firma Bitte helfen Sie mir.