Sehr geehrter Ratsuchender,
dem Kindeswohl kann eine Adoption nur dienen, wenn der Annehmende zur Erziehung willens und geeignet ist.
Der Annehmende muss auch wirtschaftlich in der Lage sein, den angemessenen Lebensbedarf des Kindes sicherzustellen.
Ist das nicht der Fall, kann und wird das der von Ihnen angedachten Adoption entgegenstehen (so auch:OLG Nürnberg, Beschluss vom. 29.10.2018, Az.: 7 UF 958/18)
Das bedeutet, Ihr Vorhaben wird sehr wahrscheinlich hier scheitern
Solange die Kinder bei der Kindesmutter auf den Kapverden lebt, wird es auch kein Kindergeld geben.
Andere Leistungen werden Sie auch nicht erhlaten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hierzu habe ich folgende Rückfrage: Bei Heirat können die Kinder mit einem befristeten Aufenthaltstitel in Deutschland leben, wenn ich sie nicht adoptieren kann. Bin ich dann trotzdem unterhaltspflichtig oder erhalten die Kinder andere Unterhaltsleistungen ?
Sind für die Kinder Bescheinigungen über Sprachkenntnisse Vorraussetung ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte haben Sie Verständnis, dass das alles keine Nachfragen mehr sind, sondern einen völlig neuen Themenkomplex darstellen.Daher nur kurz:
Solange Sie nicht adoptieren, haben Sie keine Unterhaltspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle