Vertragsrecht - Fenstererneuerung in einer Eigentumswohung
vom 28.11.2015
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Fragen: Frage 1: Muss der Eigentümer überhaupt die Fenster abnehmen, wenn Firma A und Firma B den Auftrag zusammen nicht mehr ausführen können/wollen? ... Frage 2: Wenn der Eigentümer die Fenster abnehmen muss/kann; Kann der Eigentümer in diesem Fall darauf bestehen, dass er für die Fenster einen kleineren Preis bezahlen muss als die schon geleistete Anzahlung (von 4500€), da die tatsächlichen Fensterkosten 3000€ betragen und der zusätzliche Aufwand von Firma B ca 400€ beträgt?