***im Aufenthaltsgesetz § 26 Dauer des Aufenthalts: (4) Im Übrigen kann einem Ausländer, der seit sieben Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 9 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. *** ich habe seit 6 Jahre Aufenthaltsbefugnis (kein 7 Jahre und Keine Aufenthaltserlaubnis)!!!!!!!!!! ... ***im Aufenthaltsgesetz § 26 Dauer des Aufenthalts /4 wenn die in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 9 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen Mit freundlichen Grüßen 27.01.05 ___________________________________ ___________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 6 Jahren in Deutschland , ich komme aus dem Irak ,ich habe eine Aufenthaltsbefugnis ( klein Asyl §51 ),ich habe 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. meine Frage ist: wann kann ich eine Niederlassungserlaubnis erteilen. ... Durch das Abschiebungsverbot nach § 53 AuslG, welches bei Ihnen festgestellt wurde und die danach erteilte Aufenthaltsbefugnis hätten Sie nach Ablauf von 3 Jahren Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, falls das Bundesamt eine Mitteilung erläßt, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme der Anerkennung nicht vorliegen.