Steht mir ein finanzieller Ausgleich für das Wettbewerbsverbot zu?
Juni werde ich in einer anderen Firma (auch in NRW, aber andere Branche und keinerlei Möglichkeit von Geschäftsbeziehungen zur bisherigen Firma) mit einem um 1000 EURO niedrigeren Bruttogehalt arbeiten. In meinem bisherigen Arbeitsvertrag steht unter § 22 Wettbewerbsverbot: "Der AN verpflichtet sich auf ausdrückliches Verlangen des AG, für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Deutschland/im Land NRW nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein.