Frage: - Welche Renovierungsarbeiten muss ich laut Gesetz und dem zugrundeliegenden Vertrag nun wirklich durchführen? Hier die Auszüge aus dem Vertrag (einige Teile wurden vom Vermieter gestrichen und durch handschriftliche Worte ersetzt oder eingefügt): § 16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume 4.a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, (durchgestrichen): mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen. ... Als Preisgrundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma.