Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Nach § 1 Abs. 1 EStG
sind Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, also Deutschland haben, unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht umfasst alle Einkünfte, die im Rahmen der 7 Einkunftsarten, die in § 2 EStG
aufgeführt sind. Dabei ist nach dem sog. Universalitätsprinzip grundsätzlich das Welteinkommen maßgebend, sofern in einem Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes geregelt ist.Der BFH (BFH, 24.01.2001 - I R 100/99
, BFH/NV 2001, 1402
sowie BFH, 28.01.2004 - I R 56/02
, BFH/NV 2004, 917
) hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach ein inländischer Wohnsitz auch dann zur unbeschränkten Steuerpflicht führt, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland befindet. Für die Begründung eines Wohnsitzes im Sinne von § 8 AO
kommt es danach auf den Umfang der zeitlichen Nutzung nicht an. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des internationalen Steuerrechts, nach dem jede Person nur von dem Staat als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden darf, in dem sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Die unbeschränkte Steuerpflicht hängt bei Doppelwohnsitz somit nicht vom Lebensmittelpunkt ab.
Wenn Sie in Deutschland keine Wohnung mehr haben, sondern nur in Deutschlan zu Besuch bei Ihren Eltern wohnen oder bei einer Freundin, haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland. Es spielt hierbei keine Rolle, dass Sie einen deutschen Pass oder Personalausweis besitzen. Die Abmeldung bei dem Einwohnermeldeamt ist ebenfalls nicht entscheidend. Hiernach müssten Sie in Deutschland keine Steuern nachzahlen aufrgrund einer Tätigkeit in der Schweiz.
2. Sie müssen sich also nicht in Deutschland abmelden, gleich ob Festanstellung oder temporärer Vertrag. Die Abmeldung ist nur ein Indiz, dass Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Sie müssen auch nicht den Führerschein oder Ausweis zurückgeben. Ihre Staatsangehörigkeit verlieren Sie durch den Umzug nicht!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
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