Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Sie müssen sich auf jeden Fall an einen Anwalt vor Ort wenden, der Ihre Verteidigung übernimmt. Man sollte keine Aussage bei einer Behörde machen, ohne nicht vorherige Akteneinsicht genommen zu haben und dann über einen Anwalt gegebenenfalls auszusagen oder möglicherweise zu schweigen.
Sie sind als Beschuldigter geführt und müssen sich daher nicht selbst belasten. Nun, da Sie die Aussage schon gemacht haben, ist es wichtig, dass sie dennoch über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen, um wenigstens den weiteren Verfahrensablauf mit zu bekommen und mit beeinflussen zu können.
Zwar mag ihr Verschuldensbeitrag aus Ihrer Sicht gering sein, doch offiziell waren Sie als Geschäftsführerin mit allen Pflichten nach außen aufgetreten.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin
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