Architekt lügt im Bauantrag hinsichtlich Berufshaftpflicht (Schlesw.-Holst.)
Im Bauantrag wird angekreuzt, dass die standesrechtlich vorgeschriebene Versicherung vorliegt, allerdings ohne die vorgesehenen Angaben zur Versicherungsgesellschaft zu machen. Das Bauamt moniert das nicht. Nachträglich stellt sich heraus, dass der Architekt im Bekanntenkreis schon vor längerer Zeit erklärt hat, dass er seine Versicherung hat auslaufen lassen.