Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrem Anliegen möchte ich gerne wie folgt Stellung nehmen.
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um eine bloße Verlängerung des ursprünglichen Vertrages oder um eine Verlängerung mit Tarifwechsel - in der Regel verbunden mit einer weiteren 24-monatigen Vertragslaufzeit - handelt. Ihrer Schilderung zufolge gehe ich von Letzterem aus. Dann nämlich verhält es sich nach Ansicht des OLG Koblenz (Urteil vom 28.03.2012, Az. 9 U 1166/11
) wie bei einem Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrages und der Verbraucher ist in gleichem Umfang in Bezug auf den Abänderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass es sich um neue „wesentliche Vertragsinhalte gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung" handelt (so etwa Leistung, Preis oder Laufzeit). Falls sich der Verbraucher jedoch unmittelbar vor dem Telefonat im Rahmen eines persönlichen Kontakts bei dem Unternehmen über die neuen Vertragsbedingungen informiert habe, bestehe kein Widerrufsrecht.
Ich gehe in Ihrem Fall also davon aus, dass ein 14-tägiges Widerrufsrecht dem Grunde nach besteht. Fraglich ist nun, ob Sie Ihren Widerruf fristgerecht erklärt haben.
Die Widerrufsfrist beginnt bei Fernabsatzverträgen wie dem vorliegenden Vertrag erst mit erteilter Widerrufsbelehrung zu laufen. Sie schreiben „Am 22.12. bekam ich endlich die E-Mail von Sky, wo alles drinnen stand was ich bestellt hätte und dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht hätte". Ich gehe Ihren Angaben zufolge also davon aus, dass die Widerrufsbelehrung erst am 22.12. erteilt wurde. Daher dürften Sie den Widerruf am Folgetag, dem 23.12., fristgerecht erklärt haben. Eine zeitlich frühere Belehrung müsste Ihnen Sky nachweisen.
Der geltend gemachte Rückstand in Höhe von 100,00 EUR dürfte nach den hier bisher ersichtlichen Angaben allerdings unabhängig zur Vertragsverlängerung stehen. Insofern dürften die Mahnungen nach jetzigem Kenntnisstand des Sachverhaltes berechtigt gewesen sein.
Nach alledem empfehle ich Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, dessen Kosten Ihnen im (teilweisen) Erfolgsfalle auch (teilweise) erstattet werden können. Ein Beratungsgespräch unter Erörterung meiner hiesigen Ansätze mit anschließender Mandatierung halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Gerne stehe ich Ihnen dafür auch zur Verfügung; die Kontaktdaten meiner Kanzlei können Sie dieser Plattform entnehmen. Bitte beachten Sie, dass geringfügige Abänderungen des Sachverhaltes oder auch das Weglassen von (geringen) Angaben die rechtliche Bewertung komplett ändern können.
Ich hoffe, zu Ihrem Anliegen verständlich Stellung genommen und Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit einem Dank für das mir entgegengebrachte Vertrauen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Oliver Daniel Özkara
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 06.04.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrter Herr Ötzkara.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Das inkassobüro hatte mir eine Frist bis zum 9.4 gesetzt.
Ich hatte dem Büro bereits geschrieben das ich die Forderung als ungerechtfertigt sehe, da ich aus meiner Sicht fristgerecht wiederrufen hatte.
Ich hatte auch Kopien des Sky Schreibens vom 22.12 und eine Kopie meines wiederrufes per Fax vom 23.13 geschickt.
Leider hat noch keiner geantwortet und die Frist läuft ja jetzt ab.
Was wäre am klügsten? Abwarten was nun weiter passiert oder in den sauren Apfel beißen und die 1038 Euro erstmal bezahlen um sie sich dann im besten Fall wiederzuholen ?
Das Inkasso für die 100 Euro finde ich ja noch halbwegs gerechtfertigt , aber das ich aus dem Vertrag den ich wiederrufen hatte gekündigt werde und aus 100 Euro dann 1038 Euro werden, finde ich schön frech von denen.
Vor allem hatte ich ja sogar noch in einen Brief an den Sky Kundenleiter versucht die Wogen zu glätten und hätte dann halt Sky weiterhin gehabt. Aber es kam nur eine Email in der Stand, dass es halt nicht fristgerecht war.
Ihnen noch einen schönen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Puritycontrol
Sehr geehrter Fragesteller,
um Ihnen eine klare Empfehlung zu geben, ist zunächst fraglich, wofür die Differenz zu den 100,00 EUR, also 938,00 EUR überhaupt geltend gemacht werden. Vermutlich wird dies der Beitrag für den vermeintlich geschlossenen 24-monatigen Vertrag sein. Soweit ein Widerruf fristgerecht und wirksam erfolgte, würde ich Ihnen grundsätzlich nicht dazu raten, diesen Betrag zu überweisen. Die 100,00 EUR aus den „Erstvertrag" dürften nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings berechtigt sein, so dass Sie diese überweisen sollten. Üblicherweise kommen noch Inkassokosten hinzu, die unter Umständen ebenfalls gerechtfertigt sein können.
Sie sollten sich allerdings darauf einstellen, dass Sie im Hinblick auf die restlichen 938,00 EUR verklagt werden könnten, unabhängig davon, ob Sie im Prozess obsiegen oder unterliegen. Wie gesagt stehe ich Ihnen im Falle eines Vertretungsbedarfs gerne anwaltlich zur Seite.
Ich wünsche Ihnen eine guten Ausgang in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Daniel Özkara
Rechtsanwalt