Guten abend,im Juli habe ich auf ebay in meinem Privataccount(ich war im Babyjahr) eine Jacke verkauft.Da privat,unter Ausschluss von Gewährsleistung und Rückgabe.Diese Woche mailte mich die Käuferin an,die Jacke sei ein Plagiat.Im Oktober habe ich nach dem Babyjahr meinen Internethandel angemeldet.Über diesen Account habe ich der Kundin im guten Glauben nun zwei Mäntel im Verkaufswert von zusammen 1700.-geschickt,kostenfrei zur Ansicht.Vereinbart war,daß,wenn eine Jacke paßt und gefällt,sie eine Zuzahlung von ca.300.-macht,mir die -falsche-jacke und den zweiten Ansichtsmantel zurückschickt.Jetzt möchte sie davon eine Jacke kostenlos im Austausch gegen die -falsche-behalten,obwohl ihr vorher die Zuzahlung mitgeteilt wurde.Alternativ möchte sie ihr im Sommer gezahltes Geld(ca.350.-)zurück.In ihren Bewertungen habe ich mind.4 Einkäufe von eben dieser Marke in USA und China entdeckt,also garantierte Fälschungen,die sie für sich erworben hat.Meine Jacken will sie mir solang nicht zurücksenden,bis der Betrag bei ihr eingeht oder ich ihr den einen Mantel(Verkaufswert in meinem Shop 799.-)so überlasse.Ich schrieb ihr,daß ich meine Ansichtsware,die mein Eigentum sei,zurückwünsche.Sie drohte mit Vorzeige der -falschen-Jacke beim Hersteller.zz.ist es so,daß ich die 350.