Verdrängt §205 den §40 VVG in Sachen Hinweispflicht auf das Sonderkündigungsrecht?
vom 4.5.2018
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Daraufhin habe ich der Versicherung am 28.4.2018 eine fristlose Kündigung zugeschickt mit dem Hinweis, dass das Sonderkündigungsrecht weiterhin besteht weil nicht darauf hingewiesen wurde. ... Nun schreibt mir die Versicherung aber: "Sie möchten Ihren Vertrag fristlos kündigen und beziehen sich in diesem Zusammenhang auf <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/VVG/40.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 40 VVG: Kündigung bei Prämienerhöhung">§40 Abs. 1 Satz 2 des VVG</a>. ... Eine fristlose Aufhebung ist aus den oben genannten Gründen nicht möglich.