s.g. damen und herren, ich habe 4 fragen mit bezug auf die vaterschaftsanerkennung und gemeinsame elterliche sorge für ein uneheliches kind bei getrennt lebenden eltern: auf den internetseiten des jugendamtes steht bzgl. der übereinstimmenden urkundlichen willenserklärung von nicht miteinander verheirateten und getrennt lebenden eltern über das gemeinsame sorgerecht (sorgeerklärung), dass „...nur durch persönliche Vorsprache entweder beim Jugendamt (kostenlos) oder bei einer Notarin/einem Notar (gebührenpflichtig) erfolgen. ... Geburtsurkunde des Kindes, in der beide Elternteile eingetragen sind…“. frage 1: wie ist bei der GLEICHZEITIGEN vaterschaftsanerkennung und abgabe der sorgeerklärungen absolut rechtssicher vorzugehen, damit nachträglich nicht einerseits zwar die vaterschaftsanerkennung rechtsgültig ist/bleibt, aber andererseits das gemeinsame sorgerecht unwirksam wird (werden kann)? dies insbesondere, wenn in der momentan vorhandenen geburtsurkunde der kindesvater nicht eingetragen ist (wird ja offenbar als unterlage vom jugendamt benötigt) frage 2: wie kann der elternteil, bei dem das kind nicht lebt, bei gemeinsamer sorge eine gültige und ggf. durchsetzbare vereinbarung für zeiten mit dem kind (umgang) erreichen?