Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie sollten unverzüglich die räumliche Trennung herbeiführen. Dazu werden Sie auf staatliche Hilfe angewiesen sein. Sprechen Sie bei der Gemeinde vor. Dort wird Ihnen mitgeteilt, für welche Wohnungsgröße Ihnen Hilfe gewährt wird. Die Unterkunftskosten können somit bereits sichergestellt werden, so dass es daran nicht scheitern sollte.
Sie sollten darüberhinaus unbedingt einen Anwalt vor Ort aufsuchen, der Sie bei den kommenden Auseinandersetzungen vertritt. Nach Ihrer Darstellung werden diese sich nicht vermeiden lassen.
E-mails sind nicht strafbar. Etwas anderes würde sich nur dann ergeben, wenn diese einen beleidigenden oder unwahren Inhalt über den Kindesvater enthalten. Davon gehe ich jedoch nicht aus. In diesem Zusammenhang rate ich Ihnen dringend, das Jugendamt persönlich aufzusuchen und Ihr Anliegen vorzutragen.
Sie haben als Mitinhaberin des Sorgerechts das Recht Ihr Kind mitzunehmen, auch zu Ihrem Freund zu Besuch, wenn sich daraus keine Kindeswohlgefährdung ableiten lässt, wovon ich nach Ihrer Darstellung zunächst nicht ausgehe.
Nicht auszuschließen ist, dass der Kindesvater versucht, Ihnen das Sorgerecht oder auch einen Teil zu entziehen. Dazu bedarf es aber eines Gerichtsverfahrens. Das gleiche Recht steht auch Ihnen zu.
Sie benötigen dringend Unterstützung durch das Jugendamt und durch einen Anwalt. Es steht zu erwarten, dass es im Falle eines Auszuges Ihrerseits zur Auseinandersetzung um das Kind kommt. Zu überlegen ist daher, ob Sie bereits zumindest einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen, damit es in diesem Punkt Klarheit gibt.
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Trennung sind auch die Unterhaltssprüche für Sie und das Kind zu klären, sowie die dann folgende Vermögensauseinandersetzung wegen des halben Miteigentumsanteils.
Sie sollten sich keineswegs unter Druck setzten lassen und Ihren beabsichtigten Weg gehen, nur Sie werden hierbei die genannten Hilfen in Anspruch nehmen müssen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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