Kündigungsfrist + Schönheitsreparaturen
vom 25.7.2005
20 €
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Auszug aus Mietvertrag: § 2 (2) „Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. ... Mietvertrag muß die Kündigung schriftlich bis zum 3.Werktag eines jeden Monats eingehen. ... Schönheitsreparaturen: Da ja ein Urteil vom BGH eine starre Fristenregelung gekippt hat, bin ich nicht sicher, was das bei meinem Mietvertrag bedeutet: Auszug aus Mietvertrag: § 22 Schönheitsreparaturen (1)Der Mieter hat auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen. (2)Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden, Holzteilen und Heizkörpern mit Heizrohren sowie das Tapezieren innerhalb der Mieträume.