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Exfreund zahlt unregelmäßig Miete

1. September 2007 18:46 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Mein Exfreund zahlt unregelmäßig Miete und beteiligt sich auch sonst nie an Fixkosten wie Strom und Telefon.
Ich gehe arbeiten und er lebt von HartzIV sowie Nebenbeschäftigung.

Als wir noch zusammen waren hat uns die Agentur für Arbeit als Eheähnliche Gemeinschaft eingestuft. Jetzt sind wir nicht mehr zusammen und werden im November auch auseinander ziehen. Er geht auch nicht regelmäßig arbeiten. Ich darf also seit drei monaten den strom alleine zahlen und die Miete kommt nur teilweise vom Amt da er eine Sperre von drei monaten drin hat, weil er einer Maßnahme vom Amt nicht nachgegangen ist. Wir haben auch ganz am Anfang unserer Beziehung einen TV Flat Fernseher gekauft auf Ratenzahlung den wir 2 Jahre abbezahlen müssen. Er möchte den TV haben

1. Wie kann ich dafür sorgen das ich Ihn nicht mehr Unterhalten muss.

2. muss ich mich weiter an der Ratenzahlung des TVs beteiligen, obwohl er dann nicht mehr in meinem Besitz ist?

3. Kann ich zum Amt gehen und verlangen das sie mir die komplette Miete für Ihn überweisen.

4. Kann ich Ihn bei nicht regelmäßiger Zahlung vor die Tür setzen?

Vielen dank für Ihre Bemühungen

1. September 2007 | 21:04

Antwort

von


(219)
Marktstätte 32
78462 Konstanz
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Sehr geehrte Fragestellerin,

es gilt folgende Grundregel:
Sofern Sie mit Ihrem Freund etwas zusammen unterschrieben haben (Mietvertrag, Kaufvertrag etc.), haften Sie dafür als sogenannte Gesamtschuldner, d.h. der Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er die Zahlung verlangt. Da Sie vermutlich zahlungsfähiger sind als er, wird der Gläubiger das Geld von Ihnen verlangen. Möglicherweise haben Sie dann im Innenverhältnis zu Ihrem Ex-Freund einen Anspruch darauf, dass er Ihnen etwas erstattet. Es kommt darauf an, was vereinbart war, ob also hälftige Teilung aller Kosten vereinbart war oder ob geregelt war, dass der eine die einen Rechnungen zahlt, der andere die anderen Rechnungen.

Eine "Unterhaltsverpflichtung" ihm gegenüber haben Sie nicht.

Den TV sollten Sie ihm nicht einfach überlassen, sondern eine Regelung mit ihm treffen, was die Zahlung und den Ausgleich von Rückständen betrifft. Derzeit dürfte der Fernseher Ihnen beiden gemeinsam gehören, so dass keiner allein darüber verfügen kann. Es könnte ratsam sein, dasss Sie mit ihm vereinbaren, dass Sie den Fernseher erhalten wegen der Zahlungsrückstände.

Sie sollten mit der Behörde vereinbaren, dass die auf ihn entfallende Mietzahlung direkt an den Vermieter bezahlt wird, sofern Sie beide Mieter sind. Dies ist für Sie der sicherste Weg. Manche Behörden sind dazu bereit. Sofern Sie Hauptmieter sind und Ihr Ex-Freund rechtlich Ihr Untermieter ist, können Sie auch versuchen, die Mietzahlung an sich zu verlangen.
Zahlungsverzug ist ein Grund zur außerordentlichen Kündigung, so dass es durchaus Möglichkeiten gibt, auf die fehlenden Zahlungen zu reagieren.

Ich empfehle Ihnen jedoch, die gesamte Problematik mit einem Anwalt vor Ort ausführlich zu besprechen, da die Sache zu komplex ist, um auf dieser Plattform erschöpfend beantwortet zu werden. Insbesondere hinsichtlich einer Kündigung des Miet- bzw. Untermietverhältnisses kommt es auf weitere Einzelheiten an. Eine ausführliche Beratung dürfte deshalb unerläßlich sein.

Ich hoffe, ich konnten Ihnen eine erste Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

info@kanzlei-plewe.de



Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

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