zwangsweise Stillegung des Schwimmbades durch den Verwalter
vom 17.7.2006
25 €
Historischer Preis
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Sehr geehrter Damen und Herrn, In einer Wohnanlage mit 18 Wohnungen wurde von mir vor einigen Jahren eine Einzimmerwohnung im Untergeschoß erworben. Hauptsächliche damalige Kaufentscheidung war, dass sich gleich neben der Wohnung das Schwimmbad der Wohnanlage befindet. In den vergangenen Eigentümerversammlungen wurde immer wieder über die Stilllegung des Schwimmbades abgestimmt und da die Stilllegung nur vorgenommen werden kann wenn alle Eigentümer zustimmen kam es bis jetzt nicht dazu, da ich immer dagegen war.