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553 Ergebnisse für vertrag urlaubsanspruch

Widerruf einer Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber
vom 21.6.2008 20 € Historischer Preis
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Seit mehreren Jahren habe ich einen Vertrag mit 35 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. ... Ich habe diesen Entwurf nicht unterschrieben, weil er eine Regelung des alten Vertrags enthielt, die mich bei Bedarf seitens des Arbeitgebers zu 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche verpflichtet hätte (für jeweils zwei Wochen im Monat). ... Vereinbarungen wie z.B. die Verteilung der Arbeitszeit waren mündlich mit den Teamleitern vereinbart und in einer Besprechung vom Geschäftsführer ausdrücklich akzeptiert worden. * mein volles Gehalt wurde weiterhin gezahlt, der Geschäftsführer erklärte dies damit, dass er der Buchhaltung noch nicht die Information über meine Vertragsänderung weitergegeben hatte.
Aufhebungsvertrag Muster
vom 3.3.2015 48 € Historischer Preis
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. § 4 Ausgleich aller Ansprüche Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Werkstudent - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
vom 19.11.2004 12 € Historischer Preis
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Seit über zwei Jahren arbeite ich in dieser Firma, habe weder Urlaubsanspruch geltend gemacht noch war ich auch nur einen Tag krank, den ich nicht freiwillig wieder reingeholt hätte. ... Es besteht Übereinstimmung darüber, dass das Aushilfs-Arbeitsverhältnis lohnsteuerpflichtig ist und der Vorlage einer Lohnsteuerkarte bedarf, jedoch als kurzfristiges Aushilfs-Arbeitsverhältnis nicht der Vesicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegt. " Der so geschriebene Vertrag - getitelt mit: Aushilfsvertrag (Werkstudenten) - galt erstmals nur zwei Monate, dananch wurde der Vertrag bereits mehrfach immer um ca. ein halbes Jahr verlängert. ... Obwohl in meinem Vertrag steht, das die Betriebsvereinbarungen gelten und in diesen kein ausdrücklicher Unterschied zwischen Angestellten und Werkstudenten gemacht wird behauptet mein Chef das ich keinen Anspruch habe, da ich nur auf Stundenbasis bezahlt und abgerechnet werde und zudem keine Sozialabgaben für mich geleistet werden.
Verkauf von Geschäftsanteilen
vom 7.12.2013 240 € Historischer Preis
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Für die Transaktion hat die Käuferin entsprechende Verträge ausgearbeitet und vorgelegt. ... Die vollständige Inventarliste ist in Anlage 7 aufgeführt. 4)Die Gesellschaft hat keinen Grundbesitz. 5)Die Anlage 8 stellt eine vollständige und richtige Auflistung aller Bankkonten zum Stichtag 31.12.2013 dar. § 4 Vertrags- und Rechtsverhältnisse 1)Es sind bei der Gesellschaft keine vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis auf den Rechtsstreit mit dem ehemaligen Arbeitnehmer xxx mit einem Streitwert von über EUR 2.000.- im Einzelfall oder Verwaltungsverfahren anhängig oder angedroht oder sonst anhand konkreter Umstände zu erwarten oder beabsichtigt. ... KFZ). 7)Es bestehen nur die in Anlage 12 aufgeführten Mietverträge. 8)Es bestehen ausschließlich die in Anlage 13 aufgeführten Internetnutzungs- und Telefonverträge. 9)Alle bestehenden Versicherungsverträge sind vollständig in Anlage 14 aufgeführt. 10)Es liegen am Tag der Begebung dieser Zusicherungen und Garantien keine Anhaltspunkte für das Bestehen von Verpflichtungen der Gesellschaft aus folgenden Rechtsverhältnissen: a.Verpflichtung zur Zahlung von Prämien, Extradividenden oder einer Vergütung jedweder Art für die Vermittlung oder Mitwirkung an den vertragsgegenständlichen Verkauf und der Übertragung von Beteiligungen b.Verpflichtung zur Gewährung von Anleihen am Gewinn/Umsatz oder Vermögen der Gesellschaft c.Beraterverträgen aller Art d.Lizenzverträgen, außer den beim Erwerb von Software üblichen e.Verträgen mit Handelsvertretern oder ähnlichen Vertragsverhältnissen, die im Falle der Beendigung zu Ausgleichsansprüchen nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/HGB/89b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 89b HGB">§89 b) HGB</a> führen können f.Bürgschaften, Garantieverpflichtungen oder Sicherheitsleistungen aller Art sowie Verpflichtungen gegenüber Dritten; g.Verpflichtungen zur Gewährung von Leistungen aus der Inanspruchnahme von Krediten aller Art, ausgenommen handelsübliche Stundungen von Forderungen oder Verbindlichkeiten; h.Verpflichtungen zu Leistungen gegenüber Kunden, die über die in den Kundenverträgen z.B. der 5 TOP Kunden oder der exemplarischen Wartungsverträge definierten Leistungen, hinausgehen (Anlage 15) i.Verträgen über den Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich Bestellung von Erbbaurechten j.Wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere Verträgen, die das Recht der Gesellschaft ausschließen oder beschränken sich in bestimmten Sparten oder Bereichen zu betätigen k.Sonstige Verträge oder Verpflichtungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen der Gesellschaft aus denen höhere Einzelverpflichtungen als EUR 2.000.- oder höhere Verpflichtungen als EUR 10.000.- pro Jahr entstehen können l.Sonstige Verträge oder Verpflichtungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftsverkehrs aus denen sich für die Gesellschaft Verpflichtungen von mehr als EUR 2.000.- im Einzelfall ergeben mit Ausnahme der Vertragsbeziehungen § 5 Sonstiges Der Garantiegeber garantiert, dass weder dieser Vertrag noch seine Anhänge unzutreffende Angaben gleich welcher Art über wesentliche Umstände enthalten noch diese Angaben unvollständig sind.
ALG_I-Berechnung durch Freistellung in Teilzeit-Phase verschoben
vom 19.9.2016 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Oktober 2015 (Auflösungs-Vertrag vom 2. ... HINWEIS 1: Im Vertragstext meiner Freistellung (s.o.) wird explizit die - auch beabsichtigte und umgesetzte - Verpflichtung zur Anrechnung ''''offener Urlaubsansprüche und Freizeitausgleichsansprüche'''' im Freistellungs-Zeitraum manifestiert; dies sollte (gemäß anderem Internet-Rechtsanwalt) eben als Indiz für den regulären Fortbestand eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausreichend sein; damit sollte durch die Freistellung auch KEIN ALG_1-Anspruch erwachsen, d.h. die Freistellung leistungsrechtlich nichtig sein ?!... ... und mein Freizeit-Block (3 Jahre) aufgrund einer ''''Schnupper''''-Teilzeit nur zeitlich eingeschränkt war (Vertrag zur ''''Schnupper''''-Teilzeit von 1 Jahr liegt vor, dieser wurde zweimalig verlängert und lief dann Februar 2015 aus...) ?
Prüfung Arbeitsvertrag - speziell die Wettbewerbsklausel
vom 28.3.2008 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Soviel ich weiss, ist diese Klausel in diesem Vertrag unverbindlich, da keine Summen gennant werden bei Verletzung derselben. ... In Ausnahmefällen ist eine Übertragung von Urlaubsansprüchen ausschließlich in das nächste Kalenderjahr und für ein Maximum von 5 Tagen möglich. ... Zeiten der Freistellung werden auf etwaige Urlaubsansprüche angerechnet.
Wie lösen wir das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit am besten auf?
vom 19.7.2012 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, die Basisiformationen zuerst: Teilzeitarbeitsverhältis seit 1. Juli 2012, 20Std/Wo. an drei Wochentagen, 24 Tage Jahresurlaub, brutto 1.500€, dreimonatige Probezeit, "gesetzliche Kündigugsfrist". Ich habe den Arbeitsplatz, an dem ich nicht einen guten Tag hatte, heute, 12:00 mit der Ansage verlassen, bis zum Beginn meiner neuen Arbeitswoche darüber nachdenken zu wollen, ob es ein Fehler war, das Arbeitsverhältnis einzugehen.
Gefährdung ALG II durch priv Unterstützung ?
vom 5.6.2011 50 € Historischer Preis
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Ein volljähriger Schulfreund "S" unseres Sohnes bezieht ALG II + Wohnhilfe (unter Anrechung u.a. von Kindergeld). Da sich S und unser Sohn sehr gut verstehen, haben wir ihm angeboten, gelegentlich bei uns zu übernachten (z.B. wenn Beide am Wochenende ihre gemeinsamen Freunde besuchen). Meine Fragen: - Gefährdet es den Versorgungsanspruch von S (ALG II?
Einhaltung der Kündigungsfrist - Überschneidung mit neuer Anstellung
vom 2.2.2009 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem: Ich möchte gerne meine Arbeitsstelle wechseln, habe 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende.Gekündigt ich bereits am 30.01.09.Ein Mitarbeiter der immer unsere Urlaub-und-Krankheitsvertretungen macht, ist mein Nachfolger und muß somit auch nicht mehr eingearbeitet werden.Ich habe die Chance am 16.02. ein neues Arbeitsverhältnis zu beginnen, die Vertragsunterzeichnung soll am 04.02.09 sein.Durch eine Vermittlungsfirma bin ich abgesichert, das dieser Vertag zustande kommen wird.In meiner jetzigen Firma bin ich ab dem 24.02.offiziell freigestellt, durch noch verbleibende Urlaubstage.Ich habe angefragt, ob ich bereits zum 16. freigestellt werden kann, aber meine noch Firma hatte allerdings auf die 4-wöchige Kündigungsfrist bestanden,obwohl ja bereits ein Nachfolger für mich existiert.Es müsse trotzdem noch jemand Zusätzliches eingestellt werden war die Begründung.Ich habe heute nochmal mit meinem Chef gesprochen, nun sagte er mir, er müsse abwarten bis kommenden Mo, den 09.02., wenn da ein Mitarbeiter wieder gesund wäre, dann ginge es zum 16.02.Problem ist aber, das ich aber definitiv am 16.02. in der neuen Firma anfangen muss,ansonsten nehmen Sie mich nicht, da ich für eine Frau komme, die ab 23.02. in den Mutterschutz geht und dieser Termin natürlich nicht verschiebar ist. Ich werde also definitiv am 04. den Vertag unterzeichnen müssen.Falls meine jetzige Firma aber nicht einlenken sollte am Mo, wie stelle ich das dann an?Ich darf ja nicht bei der einen Fa.bis 24. angestellt sein und bei der anderen gleichzeitig auch schon ab 16.eingestellt werden.Muß ich es dann darauf ankomen lassen, ab dem 10. oder 16. einfach nicht mehr zu erscheinen um fristlos gekündigt zu werden?
Vorzeitige Kündigung wegen Mobbing-Attacken?
vom 31.3.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit achtzehn Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt. Da ich seit geraumer Zeit Anlass für Mobbing-Attacken bin, habe ich mich nach einem anderen Arbeitsplatz umgeschaut und hier ein gutes Angebot zum 01.05.2008 erhalten. Ich habe daraufhin mein Arbeitsverhältnis zum 30.04.2008 gekündigt.