Im Juni 2012 bin ich mit 28h/Woche Teilzeit in Elternzeit wieder eingestiegen, mein Arbeitgeber hat mir dies befristet für die Dauer meiner Elternzeit in einem Schreiben von April 2012 bestätigt; bis auf Gehalt und Arbeitszeit blieben alle andere Bestandteile des Arbeitsvertrages unberührt. ... Die eigentlich noch bestehende Elternzeit wurde allerdings weder im Vertrag noch im Anschreiben erwähnt. ... Nachdem mir jetzt jemand sagte, dass jedoch das Arbeitsverhältnis vor Elternzeit nur ruht, und man nach Ablauf der Elternzeit darauf "zurückkommt", frage ich mich, ob ich formal noch hätte vermerken müssen, dass ich natürlich davon ausgehe, dass dieser Vertrag mit diesen Arbeitszeiten auch nach Juni 2013 gültig ist.