Auslandsauslöse,Überstunden-,Sonn- und Feiertagezuschlag, gesetzlicher Arbeitszeit/Mo
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Meine Fragen: - Ist der Arbeitgeber verpflichtet , mir eine Auslöse für im Ausland geleisteten Arbeiten zu zahlen (Reisekosten, Übernachtungskosten und teilw. ... - Habe ich Anspruch auf Zuschlag für Überstunden , sowie für Arbeit an Sonn- und Feiertagen ? ... Überstunden max.200 Std - Zusätzliche Arbeit wird durch Freizeit abgegolten - Bei notwendigen Dienstreisen werden die erforderlichen Auslagen gem.