Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre wie folgt:
1) Hinsichtlich der "Göttingen-Klausel" müssten für die Auslegung Ihre Beweggründe berücksichtigt werden.
Es würde keinen Sinn machen, den Vertrag nur dann auflösen zu wollen, wenn Sie nach Göttingen ziehen, sondern insgesamt einen anderen Ort wechseln, der dann aber mindestens die Entfernung zu Göttingen haben müsste.
Eine Kündigung können Sie in diesem Falle auch aussprechen, wenn Sie an einen anderen weiter entfernten Ort ziehen.
2) Ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs besteht dann, wenn das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93
).
Dies ist natürlich Auslegungssache von würde von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt werden, dürfte aber wohl bei einem zeitlichen Aufwand von mehr als einer Fahrtstunde gegeben sein.
3) Eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten im Übrigen unwirksam (LG Kiel, Urt. v. 28.10.2004, AZ: 1 S 141/04
), wenn im Vertrag keine weiteren Ankreuzmöglichkeiten gegeben waren und diese daher eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellen. Wenn sie es sich jedoch haben aussuchen können, dann gilt dies als "ausgehandelt" und ist daher auch wirksam (vgl. § 305 BGB
).
4) Ein Widerspruch hätten Sie nur gehabt, wenn Sie den Vertrag über das Internet abgeschlossen hätten oder aber bei Ihnen zu Hause.
Da Sie jedoch im Fitnessstudio gewesen sind und sich quasi freiwillig in die "Gefahrenzone" begeben haben, steht Ihnen auch kein Widerrufsrecht zu.
Diese Antwort ist vom 28.09.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe folgende Nachfragen:
I)
Wenn ich weiter als ca. 1 Entfernungsstunde wegziehe - jedoch weiterhin (als Pendler) bei meinem Arbeitgeber (nähe des Fitness-Center) arbeite, kann mir dann zugemutet werden, Mitglied zu bleiben oder besteht auch dann das Sonderkündigungsrecht?
II)
Ferner würde mich interessieren, wie der Sachverhalt zu beurteilen ist, wenn ich wegziehe und mein Sonderkündigungsrecht wirksam ausübe - jedoch kurze Zeit später wieder an meinen Wohnort (nähe Fitness-Center) zurückziehe. Lebt der Vertrag dann neu auf?
III)
Können Sie mir noch eine Info zu meiner Frage bzgl. einer möglichen (Zwangs-)Verweisung an einen Kooperationspartner des Fitness-Centers - und damit verbundenen Umgehung meines Sonderkündigungsrechtes geben?!
IV)
Können Sie mir noch eine Info zu meiner Frage bzgl. möglicher (langfristiger) Dienstreisen geben?! Ruht der Vertrag dann oder führt die Dienstreise zu einem Sonderkündigungsrecht?
V)
Haben Sie noch einen sonstigen Tip/Idee, wie man aus einem solchen Vertrag "raus kommt"?!
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:
I. Wenn Sie örtlich entweder beruflich oder auch privat in der Nähe bleiben, kann Ihnen auch zugemutet werden, das Fitnessstudio, z.B. nach der Arbeit zu besuchen. Bei dieser Konstellation würde die Vertragsbindung mehr wiegen als die Annehmlichkeit, das Fitnessstudio nicht an seinem Wohnort, sondern an der Arbeitsstelle zu haben.
II. Der Vertrag würde nicht wieder aufleben, wenn Sie dies nicht voraussehen konnten, dass Sie wieder an den selben Ort zurückkehren.
III. Wenn es dieselbe Kette bzw. das Angebot das Gleiche ist, dann wäre eine Verweisung rechtens, da Sie die vertragsmäßigen Leistungen auch anderorts ausüben könnten (Beispiel McFit).
IV. Bei dem Besuch einer längeren Dienstreise würde der Vertrag jedoch nicht ruhen, wenn Sie dies nicht explizit vereinbart haben, da es nicht im Einflussbereich des Unternehmers liegt, wie oft Sie das Studio besuchen und das unternehmerische Kalkulationsrisiko mit Beiträgen Risiko damit gesenkt werden soll.
V. Ich habe es schon einige Male erlebt, dass ein anwaltliches Schreiben auch zu einem Aufhebungsvertrag führen kann, sofern einige der Kündigungsvoraussetzungen zumindest halbwegs mit gutem Willen erfüllt sind. Eine Garantie gibt es aber natürlich nicht.
Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne weiter (kostenlos) per E-Mail Adresse kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Salzwedel
Rechtsanwalt