Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Rückforderung wegen fehlender IHK Eintragung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Man konnte mir lediglich einen Austragungsvermerk zusenden, der aber von der Agentur für Arbeit nicht anerkannt wird. Die Agentur für Arbeit fordert nun aber 400 Euro zurück mit der Begründung: §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/328.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 328 SGB III: Vorläufige Entscheidung">328 Abs. 3 SGB III</a>: Auf Grund der vorläufigen Entscheidung erbrachte Leistungen sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. ... Dort habe ich mich auf den Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 36 Abs. 1 Antrag und Mitteilungspflichten bezogen.