Schönheitsreparaturen/Quotenklauseln
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter ohne besondere Aufforderung regelmäßig während der Mietzeit auszuführen. ... Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Regel-Renovierungsfristen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die bis dahin im allgemeinen angefallenen Kosten und erforderlichen Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Wenn die Schönheitsreparaturen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit einer späteren Vornahme länger zurückliegen als: Küche, Bad, Dusche - 6 Monate mit 20% [usw.] ... Harner, Freiburg. - Vertrieb: Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Freiburg i.Br. und Umgebung e.V.